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Verantwortlichkeitsmarke

Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Edelmetall- Mehrmetall- und Plaquéwaren müssen mit einer in der Schweiz registrierten Verantwortlichkeitsmarke bezeichnet sein.

Neben den übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnungen (Feingehaltsangaben, Plaquébezeichnungen usw.) müssen sämtliche Edelmetall-, Mehrmetall- und Plaquéwaren mit einer beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle hinterlegten Verantwortlichkeitsmarke versehen sein.

Die Verantwortlichkeitsmarke ist mit einer Unterschrift zu vergleichen: Derjenige, der seine Verantwortlichkeitsmarke anbringt, übernimmt die Verantwortung über die materielle Zusammensetzung und die Bezeichnungen der Gegenstände.

Selbstverständlich bin ich im Besitz der Verantwortlichkeitsmarke. Alle Schmuckstücke werden mit diese Marke gestempelt.

Auf der Webseite der Edelmetallkontrolle findet ihr weitere Informationen:

https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/edelmetallkontrolle/verantwortlichkeitsmarke.html